Deutscher Aikido-Bund

DEUTSCHER AIKIDO-BUND e.V.

einziger vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) anerkannte Fachverband für Aikido

Deutscher Aikido-Bund
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Informationen aus der 18. Bundesversammlung des DAB

Am 26.09.2009 fand in Frankenthal/Rhein­land-Pfalz die 18. Bundesversammlung des Deutschen Aikido-Bundes e. V. statt. Bei der Totenehrung gedachten die vollzählig erschienenen Vertreter der Aikido-Landes­verbände und des DAB-Präsidiums der verstorbenen Ivan Antonietti und Werner Fröh­lich (geb. Notheis), stellvertretend für alle in den vergangenen beiden Jahren verstorbenen Aikidoka.
Schon aus den zur Bundesversammlung versandten Berichten der Präsidiumsmit­glieder zu den vergangenen beiden Jahren wurde deutlich, dass der DAB weiter auf einem erfreulichen Weg ist. Unter Leitung von DAB-Präsidentin Dr. Barbara Oettinger verlief die Sitzung dann in bester Atmos­phäre. Bei der einstimmigen Entlastung drückten die Delegierten ihr großes Ver­trauen in das Präsidium aus; zwei bisher kommissarisch tätige Amtsinhaber wurden ebenfalls einstimmig als feste Präsidiums­mitglieder bestätigt bzw. gewählt: Patrick David als Bundesreferent Jugend und André Lanfermann als Bundesreferent Public-Relations. Ermano Olivan wurde neu in das Kassenprüferteam gewählt.
Bei den Anträgen stand die endgültige Verabschiedung der Neufassung der Trai­nerordnungen im Vordergrund. Diese war aufgrund einer Änderung von Rahmen­richtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes notwendig geworden und er­folgte einstimmig.
Neue rechtliche Vorschriften machen Satzungsänderungen der Vereine und Ver­bände in Bezug auf pauschale Aufwands­entschädigungen und das Vorgehen bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks notwendig, sodass entsprechende An­träge zur Regel­werks­änderung auch in Franken­thal auf der Tages­ordnung standen.
(Achtung: Das betrifft alle DAB-Vereine. Laut ei­ner Mitteilung des DOSB wurde die Frist für eine not­wendige Sat­zungs­änderung zu Aufwandsent­schädi­gungen bis zum 31.12.2010 verlängert; die Ai­kido-Landesver­bände sind bereits da­rüber informiert.)
In der Spesenordnung wird nun die Be­zahlung der bei der Traineraus- und ‑fortbildung eingesetzten Lehrer und der (Dan-)Prüfer wie bei Aikido-Lehrgängen auf die gemeinsame Einheit 45 Minuten bezo­gen. In der VOD-DAB wurde der § 13 (Übungs­anzug) geändert. Weiterhin wurde bei­spielsweise beschlossen, dass das Min­destalter für die Prüfung zum 1. Dan auf 17 Jahre herabgesetzt ist und dafür der Ju­gend-Dan entfällt. Das aktualisierte Regel­werk ist auf den DAB-Internetseiten unter http://aikido-bund.de/DAB/Regelwerk/
regelwerk.html eingestellt. Der Eintrag der Satzungsänderung erfolgte durch das zu­ständige Registergericht zum 18.11.2009.
Für ihre Verdienste erhielten Wolfgang Glöckner, Ralph Jäckel, Hubert Luhmann, Markus Traupe und Roger Zieger die DAB-Ehrennadel in Bronze. Die DAB-Ehren­nadel in Silber wurde Edmund Grund, Berthold Krause, Dr. Thomas Oettinger und Ulrich Schümann verliehen.
Abschließend galt der besondere Dank von Versammlungsleiterin Barbara Oettin­ger dem Organisator vor Ort, dem Vorsit­zenden des Aikido-Verbandes Rheinland-Pfalz Ermano Olivan.

DAB-Geschäftsstelle


Die Geehrten mit dem DAB-Vorstand:
v. li.: Ulrich Schümann, Manfred Jennewein, Dr. Barbara Oettinger,
Roger Zieger, Karl Köp­pel, Wolfgang Glöckner, Dr. Thomas Oettinger,
Hubert Luhmann, Berthold Krause, Edmund Grund und Ralph Jäckel

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